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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Wichtigste aus den AGB in Kürze:

Die Benutzung der Boote und der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter stehen keinerlei Haftungsansprüche bei Unfällen und dergleichen zu. Auf entsprechende Sicherheitsvorschriften, insbesondere zum Tragen der Schwimmhilfe und zum Befahren der Solgleiten, wird der Mieter hingewiesen. Die Mitnahme von wasserempfindlichen Gegenständen (Handy, Foto, Video, Uhren, etc) wird nicht empfohlen und eine Haftung bei Schäden wird nicht übernommen.

Der Mieter verpflichtet sich zum Ersatz von Schäden an Material und Zubehör sowie Schäden Dritter, die beim Betreiben währen der Mietzeit entstehen. Für Ersatzansprüche unsererseits wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt. Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte verliehen werden.

Das Verhalten auf der Bootswanderstrecke hat den geltenden Regeln (Hinweistafeln, Infozettel) zu entsprechen. Den Weisungen der Ranger ist dabei in besonderem Maße Folge zu leisten. Das Befahren der Solgleite Heeke ist ausdrücklich untersagt.


Auch wenn sie meist keiner liest: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören bei einer Geschäftsbeziehung dazu. Möglichst klar sollten alle Eventualitäten im Vorfeld für alle angesprochen und geklärt werden: Dann gibt es später keine langwierigen Diskusionen falls doch mal etwas nicht so gelaufen ist wie es alle wünschen. Ich hoffe, diese AGB erfüllen diese Anforderungen. Los geht's:

Vertragsabschluss:
Sie können Ihre HASE KANU-Tour telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung verbindlich zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, etwa weil Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anmeldung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung (Datum der Bestätigung) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. Mit Annahme des Vertrages wird die Anzahlung fällig. Wir behalten uns die Zusammenlegung von Kleingruppen vor. Für kurzfristige Absprachen sowie als unbedingte Kontaktmöglichkeit benötigen wir die Mobilrufnummer des Kunden als Voraussetzung zur Auftragsdurchführung.

Stellvertretung:
Erfolgt die Anmeldung auch für dritte Personen, so versichert der Anmeldende, von diesen dritten Personen ausdrücklich zur Anmeldung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Anmeldung für Minderjährige erfolgt, versichert der Anmeldende, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Der Anmeldende ist neben den von ihm vertretenen Personen für den Reisepreis persönlich verantwortlich. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

Zahlung
Sofern nicht abweichend vereinbart, wird mit der Annahme der Anmeldung eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen bei uns eingetroffen ist können wir von der Tour zurücktreten. Den Restbetrag hat der Kunde vor Beginn der veranstalteten Kanutour vor Ort in bar zu entrichten.
Die Anzahlung wird bei Rücktritt des Kunden als Ausfallgebühr einbehalten.

Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. Rücktritte sind kostenfrei möglich, wenn ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Dabei gilt nachstehenden Gliederung der Ausfallgebühren (in Prozent des vereinbarten Tourpreises):

  • Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Kanutour: 20%
  • bis 5 Tage vor Beginn der Kanutour: 50%
  • bei späterem Rücktritt sowie bei Nichtantritt: 90%

Rücktritt durch den Vermieter:
Wir können den Vertrag jederzeit kündigen wenn eine Tour durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert wird. Dies sind beispielsweise Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen, aber auch behördliche Anweisungen oder Erkrankung.
Wir können den Vertrag auch nach Tourbeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Teilnehmer gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von Mitarbeitern oder dem Hasetal Ranger aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour gegeben wurden oder werden.
  • der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen.
  • Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von uns enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden. Dies gilt insbesondere auch für das Alkoholgebot.

Kündigt Hase Kanu bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.

Tourantritt
Tritt der Teilnehmer bei eigener Anreise die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Mietzeit
Die Mietzeiten sind täglich zwischen 9:00 und 19:00 Uhr. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsachen und endet mit der Rückgabe der Mietsachen beim Vermieter.

Strecke
Die vorher vereinbarten Ein- und Ausstiegsorte sind einzuhalten. Dies gilt selbstverständlich nicht in Notfallsituationen. Ein außerplanmäßiger Abbruch der Tour oder eine Kanubergung auf freier Strecke ist mit uns abzustimmen. Das ist nur im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten durchführbar und kostet € 40,- pro Mitarbeiter und angefangener Stunde.

Pflichten des Kunden während der Mietdauer:
Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ersatzlos von der Tour ausgeschlossen werden.
Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr.
Dle Bootsbesatzungen handeln während der Gesamtdauer des Mietverhältnisses vollständig eigenverantwortlich. Dies betrifft in besonderem Maß die Beurteilung von Naturbedingungen aller Art und deren Möglichkeit stetiger Veränderung und die Entscheidung bzgl. eigener Aktionen in diesen Zusammenhängen (z.B. das Befahren der Solgleiten).
Die Eigenverantwortlichkeit der Bootsbesatzungen für sich selbst und ihre sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Handlungen betrifft insbesondere auch den Fall der für eine unterwegs vorgefundene oder eingetretene Strecken- oder Naturgegebenheit nicht ausreichende oder eine im Laufe der Fahrtdurchführung nachlassende eigene Bootsbeherrschung.
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter oder der Hasetal Ranger ist aus Sicherheitsgründen immer Folge zu leisten.
Die Teilnehmer haben beim Ent -/ Verladen der Boote / Ausrüstung mitzuwirken. Die Boote und alles zur Verfügung gestellte Zubehör sind nach Beendigung der Tour im ordentlichen und gereinigten Zustand zu übergeben.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, unnötigen Lärm zu vermeiden und die Gewässer und Uferzonen sauber zu halten. Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Pflanzen und auf andere Nutzer des Flusses (Angler, Anlieger, Landwirte). Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter.

Haftung:
Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko des Kenterns verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von uns sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter oder am Körper getragener Gegenstände aller Art des Kunden sowie sich während der Dauer des Mietverhältnisses an Land oder gewässernah aufhaltender Begleitpersonen. Die Überlassung von Gegenständen aller Art des Kunden an uns zur Aufbewahrung während der Dauer des Mietverhältnisses schließt ebenfalls jegliche Haftung vollständig aus.

Boote und Ausrüstung
Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust berechnen wir Wiederbeschaffungs- bzw. die Reparaturkosten. Der Kunde verpflichtet sich, die an ihn vermietete Ausrüstung sorgsam zu behandeln und vor Schäden und Verlust zu bewahren. Schäden während der Mietdauer sind unverzüglich anzuzeigen. Die Boote sind Ende der Tour gereinigt zu übergeben.
Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernehmen wir keine Haftung.

Alkohol
Der Kunde und jeder dazugehörige Tourenteilnehmer verpflichtet sich, auf übermäßigen Alkoholgenuss während der Paddeltour zu verzichten. Die Promille Regel, die auf Bundeswasserstraßen gilt, ist unbedingt einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von Kanutouren mit unserem Material aus.

Personenmitnahme im Kraftfahrzeug
Eine Personenmitnahme im Kraftfahrzeug des Vermieters bei Transportfahrten kann ggf. ausnahmsweise und ausschließlich auf nichtgewerblicher Basis unter Ausschluss jeglicher Haftung des Vermieters gegenüber den mitgenommenen Personen im Sinne einer zwischen Privatpersonen vereinbarten Fahrgemeinschaft ermöglicht werden. Die Personenmitnahme ist, sofern diese ermöglicht wird, eine vollständig privatpersönliche Gefälligkeit und als solche nicht Bestandteil von Vertrag und/oder Werbung.

Reklamationen
Sollte einmal etwas nicht so geklappt haben, wie Sie es sich wünschen, so wenden Sie sich bitte nach der Tour direkt an uns. Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Grund für Minderung.

Gültigkeit
Für den Fall, das eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bersenbrück.

Stand: Februar 2019